Grundsätze

Wir erbringen Rechtsdienstleistungen.


        Rechtsdienstleistung = Recht + Dienen + Leisten.


Recht
Das Recht ist die Grundlage unserer Arbeit.

Um die hohe Qualität der rechtlichen Beratung zu gewährleisten, die Sie als Mandant zu Recht von uns erwarten, beschränken wir uns konsequent auf ausgewählte Rechtsgebiete.

Fachanwaltliche Spezialisierung, kontinuierliche Fortbildung und die Nutzung moderner Recherche-Datenbanken (etwa JURIS©™, Beck-online©™…) helfen uns, Ihre Rechte optimal durchzusetzen.


Dienen
Damit ist es aber nicht getan. Das Recht ist die eine Seite. Die Durchsetzung der wohlverstandenen Interessen des Mandanten die andere.

Wir dienen unseren Mandanten, indem wir auch die wirtschaftliche, steuerliche und – nicht zuletzt – persönliche Seite einer rechtlichen Angelegenheit mit berücksichtigen.

Unser Ansatz ist es, rechtlichen Streitigkeiten durch die Gestaltung klarer, gerichtsfester Vereinbarungen möglichst vorzubeugen.

Dort, wo sich – wie leider so oft im Leben – Streit nicht vermeiden lässt, stehen wir fest an Ihrer Seite und treten für Ihre Interessen ein. Unsere Berater sind prozesserfahrene Rechtsanwälte, mit einem verlässlichen Blick für Ihre Chancen. Wir sagen Ihnen am Anfang klar, wie wir Ihre Sache einschätzen. Wenn Ihre Sache keine oder nur geringe Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen dies offen.


Leisten
Wir sind für Sie da! Egal, ob Sie eine kurzfristige Rechtsauskunft, eine Bonitätsauskunft zu einem Unternehmen oder gerichtsfesten Vertragsentwurf brauchen; wir sind für Sie da, auch am Abend oder an den Wochenenden.

Wir beantworten Ihre Anfragen innerhalb von 48 Stunden oder geben Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes eine Zwischennachricht, wann Sie mit unserer Antwort rechnen können.

Leistung bedeutet für uns auch faire Preise. Die anwaltliche Leistung die Ihnen dafür in Rechnung gestellte Vergütung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu einander stehen.

Preise sind bei uns kein Geheimnis. Grundsätzlich rechnen wir auf der Grundlage des Zeitaufwandes ab oder vereinbaren mit Ihnen eine Pauschalvergütung. Soweit dies nicht möglich ist (das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für bestimmte Tätigkeiten zwingend Mindestvergütungen vor) sagen wir Ihnen von Anfang an, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.